Gutachten

Für eine gutachterliche Tätigkeit stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung. Diese kann beispielsweise nach Unfällen, Arbeitsunfähigkeit oder nach fraglichen medizinischen Behandlungsfehlern erforderlich sein. Anfragen im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit werden mit Vorrang von mir bearbeitet. Auch ist es möglich, eine Zweitmeinung oder ein Gutachten für eine Schadensersatzforderung erstellen zu lassen.

 

Nach Zusendung der erforderlichen medizinischen Unterlagen und der Fragestellung können Sie das Gutachten innerhalb von 3 Monaten erhalten.